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Bevor Ihr als Fotograf einen Auftrag bekommt, werdet Ihr nach Euren Preisen gefragt werden.
Doch einfach nur zu sagen, wieviel Geld Ihr für Eure Fotos haben wollt, führt schnell zu Missverständnissen.
Denn bei der Abwicklung von Fotoaufträgen gibt es vieles, was geklärt werden muss. Da es hierbei zwischen Anfängern und Ihren Auftraggebern oft Missverständnisse gibt, halte ich es für sehr wichtig, alles besprochene und alles andere wichtige Euren Kunden schriftlich zukommen zu lassen.
Ihr erstellt also ein Angebot für Euer Fotoshooting, dass von Eurem Auftraggeber bestätigt werden sollte.

Natürlich muss ich an dieser Stelle erwähnen, dass ich kein Anwalt bin, dies keine Rechtsberatung ist, und ich hier lediglich darstelle, wie ich meine Angebote gestalte und warum ich das so mache:

Ich kopiere mal ein Beispielangebot hier hin, und erkläre, warum die einzelnen Punkte wichtig sind:

1. Hier wird beschrieben, um was es geht. Um Missverständnisse zu vermeiden, sollte hier der Ort des Shootings genannt werden. Es macht nämlich für Euren Aufwand einen Unterschied, ob der Kunde zu Euch kommt, Ihr zu Ihm, Ihr ein externes Fototudio benötigt oder Euch draußen im Park trefft.

2.) Hier wird der Zeitraum genannt, in dem das Angebot gilt. Ich schreibe bei ersten Angeboten häufig so etwas wie “Oktober” oder “Herbst” hin, um klarzustellen, dass das Angebot nicht für immer gültig ist. Habt Ihr bereits einen konkreten Termin besprochen, sollte dieser an dieser Stelle genannt werden.

3.) Nutzungsrechte sind vielleicht das häufigste Konfliktthema zwischen Fotografen und Ihren Kunden. Um Probleme zu vermeiden, müsst Ihr die Nutzungsrechte benennen.
Im Beispielangebot werden dem Kunden sehr viele Nutzungsrechte eingeräumt.
-Neben einfachen Nutzungsrechten gibt es ausschließliche Nutzungsrechte – wenn Ihr die vergebt, darf nur Euer Kunde die Bilder benutzen – Ihr dürft Sie dann weder selbst noch einmal weiterverkaufen noch Sie z.B. für Eure Website benutzen.
-Die Medien können auch einzelne genannt werden, z.B. “Verwendung: Internet” oder “einmaliger Abdruck in Zeitschrift XXX” habe ich auch schon geschrieben.
– Man kann die Nutzungsrechte auch zeitlich Einschränken (z.B. für ein Jahr)
Insgesamt ist es so, dass gerade bei größeren Werbekampagnen, die in Zusammenarbeit mit Werbeagenturen entstehen, die Nutzungsrechte oft für einzelne Medien und engere Zeiträume vergeben werden.
Zusätzlich trennen viele Fotografen Ihr Honorar oft in Ihr Grundhonorar und das Zusatzhonorar für die Nutzungsrechte.

4.) Wenn ich Fotos zum Download bereitstelle, muss ich keine CD brennen und spare mir Arbeit. Ferner ist hier geklärt, dass der Kunde jpgs bekommt, und keine tifs oder gar Raw-Dateien.

5.) Hier sind meine LEistungen im einzelnen mit den dazugehörigen Preisen genannt.
Je nach Auftrag kann hier noch einigesdazukommen, z.B. Assistenten, Hair&Make-Up-Leute, Studiomiete, Equipmentmiete, extra Nutzungsrechte, Models etc.

6.) Wenn Ihr als Kleinunternehmer arbeitet, muss hier natürlich nichts von der MwSt stehen, sondern evt. ein Verweis, dass Ihr Kleinunternehmer seid

7.) Der Verweis auf die AGBs ist einer der wichtigsten Punkte in meinem Angebot. Beispiel-AGBs gibt es z.B. beim Fotojournalisten-Verband Freelens. In den AGBs sollten, um nur mal ein paar Möglichkeiten zu nennen, folgende mögliche Probleme geklärt sein.
-Wenn der Kunde unzufrieden ist, darf er einfach nicht bezahlen und seine Unzufriedenheit erst nach 3 Monaten kundtun
-in welchem Zeitraum muss bezahlt werden
-was passiert, wenn Ihr 3 Stunden auf den Kunden warten müsst
-wer ist verantwortich, wenn Ihr z.B. einen Kunstgegenstand mit abgelichtet habt, kein Property-Release hattet, und der Künstler klagt.
Wenn Ihr keine guten AGBs habt, kann es passieren, dass Ihr die Verantwortung für Probleme habt, an die Ihr vorher nicht gedacht hattet.

Nun ist es ja oft so, dass ihr erstmal im Gespräch alles geklärt habt. Ist es dann nicht komisch, so ein Angebot hinterherzuschicken?
Nein, ist es nicht. Auch Euer Kunde kann sich nicht immer an alles, was Ihr besprochen habt, erinnern.
Ihr könnte das Angebot z.B. in einer Mail schicken mit einem Satz wie “Sehr geehrte Frau XXX, zuerst einmal möchte ich mich für das Gespräch bedanken. Ich habe alle besprochenen Punkte noch einmal in einem Angebot aufgeschrieben und würde mich über Ihre Bestätigung freuen.

Was tun, wenn alles sehr schnell ging und Ihr im Prinzip ja schon eine mündliche Bestätigung habt?
In diesem Fall habe ich auch schon statt einem Angebot direkt eine Auftragsbestätigung rausgeschickt. Die sieht fast genauso aus, mit dem Unterschied, dass oben statt “Angebot” halt “Auftragsbestätigung” steht


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